Wenn eine Schallreflexion wahrgenommen wird aber sich noch mit dem Direktschall verwischt, wird noch nicht von einem Echo gesprochen.
Erst wenn die Schallreflexion als ein getrenntes Schallereignis wahrgenommen wird, spricht man von einem Echo.
Bei der Sprache wird eine Echogrenze von 100 ms festgelegt.
Bei einer raumakustischen Planung ist der Echoeffekt störend und sollte auf jeden Fall vermieden werden.
Bild 1: Verwischungsschwelle - Laufzeitdifferenz - Echogrenze
Aufgrund vielfältiger Einflüsse zum Zeitpunkt der Echowahrnehmung gibt es einen breiten Streubereich. Die 100 ms als Echogrenze sind willkürlich festgelegt worden.
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