Die Verwischungsschwelle des Gehörs ist abhängig von der Zeitauflösung der Wahrnehmung.
Das Abklingen des Lautstärkepegels im Gehör nach einer abrupten Beendigung einer Geräuschquelle wird mit etwa 9 phon je 50 ms angegeben. Das entspricht ungefähr 0,35 s Nachhallzeit. Dafür ist unser Ein- und Ausschwingverhalten des Gehörs verantwortlich. Verdeckt und nicht wahrgenommen werden nachfolgende Geräusche mit niedrigem Schalldruckpegel und kurzer Dauer. Schallimpulsfolgen mit Abständen kleiner ca. 8 ms werden verdeckt und können nicht mehr unterschieden werden. Reflexionen in Räumen mit längeren Nachhallzeiten (Abklingvorgänge) zeigen erhöhte Verdeckungserscheinungen.
Bei 2 gleichartigen Geräuschen, z.B. Direktschall und Reflexion, treten bei einem bestimmten Zeitpunkt durch Vergrößerung der zeitlichen Abstände, ein subjektives Stören auf. Man nennt diesen Zeitpunkt Verwischungsschwelle. Bei der Sprache ist das der Zeitpunkt der schlechteren Verständlichkeit. Folgende Faktoren, wie die Nachhallzeit des Raumes, die Sprechgeschwindigkeit oder das Verhältnis der Schalldrücke vom Primär- oder Folgegeräusch sind hier zu nennen.
Die Verwischungsschwelle für Sprache liegt zwischen ca. 30 ms und 100 ms. Bei Musik wird als Grenze ein Mittelwert von 50 ms zwischen nützlicher und störender Reflexion festgelegt. Um die Räumlichkeit der Schallwahrnehmung der Musik zu vergrößern oder die Klarheit und Durchsichtigkeit zu fördern, wird mit 80 ms gerechnet.
Seitlich einfallende Reflexionen mit kurzen Zeitabständen zum Direktschall erhöhen den Raumeindruck und den Schalldruckpegel.
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