Die Hörschwelle hängt von der zeitlichen Auflösung der Wahrnehmung ab.
Der Pegelabfall im Gehör nach abruptem Abschalten einer Schallquelle wird mit etwa 9 phon pro 50 ms angegeben. Dies entspricht etwa 0,35 s Nachhallzeit. Verantwortlich dafür ist das Ein- und Ausschwingverhalten unseres Gehörs. Nachfolgende Geräusche mit geringem Schalldruckpegel und kurzer Dauer werden überdeckt und nicht wahrgenommen. Schallimpulsfolgen mit Abständen kleiner ca. 8 ms werden überlagert und können nicht mehr unterschieden werden. Reflexionen in Räumen mit längeren Nachhallzeiten (Abklingvorgänge) zeigen verstärkte Verdeckungserscheinungen.
Bei 2 gleichartigen Geräuschen, z.B. Direktschall und Reflexion, tritt zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Vergrößerung der zeitlichen Abstände eine subjektive Störung auf. Dieser Zeitpunkt wird als Fangschwelle bezeichnet. Bei Sprache ist dies der Zeitpunkt der schlechteren Verständlichkeit. Faktoren wie die Nachhallzeit des Raumes, die Sprechgeschwindigkeit oder das Verhältnis der Schalldrücke von Primär- und Sekundärschall sind hier zu nennen.
Die Verständlichkeitsschwelle für Sprache liegt zwischen ca. 30 ms und 100 ms. Für Musik wird ein Mittelwert von 50 ms als Grenze zwischen nützlicher und störender Reflexion festgelegt. Um die Räumlichkeit der Schallwahrnehmung von Musik zu erhöhen bzw. die Klarheit und Transparenz zu fördern, wird mit 80 ms gerechnet.
Seitlich einfallende Reflexionen in kurzen Zeitabständen zum Direktschall erhöhen den Raumeindruck und den Schalldruckpegel.
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