Wenn eine Schallreflexion wahrgenommen wird, sich aber noch mit dem Direktschall vermischt, spricht man noch nicht von einem Echo.
Erst wenn die Schallreflexion als eigenes Schallereignis wahrgenommen wird, spricht man von einem Echo.
Für Sprache ist eine Echogrenze von 100 ms festgelegt.
Bei der raumakustischen Planung ist der Echoeffekt störend und sollte unbedingt vermieden werden.
Abbildung 1: Verwischungsschwelle - Laufzeitdifferenz - Echogrenze
Aufgrund der vielfältigen Einflüsse auf den Zeitpunkt der Echowahrnehmung gibt es einen großen Streubereich. Die 100 ms als Echogrenze sind willkürlich gewählt.
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